Grundsätzlich begrüßt DEMECAN die Bestrebungen der Bundesregierung ein kontrollierte Abgabe von Genusscannabis zu ermöglichen. Es ist an der Zeit den illegalen Markt mit Produkten ohne jede Qualitätskontrolle zurückzudrängen. Statt dessen müssen den Konsumenten qualitätsgeprüfte Produkte aus einer streng regulierten Produktion zur Verfügung stehen.

Produktion nur in Deutschland

„Die gesamte Wertschöpfungskette für Genuss-Cannabis soll innerhalb Deutschlands liegen. Importe zu Genusszwecken bleiben verboten.“

Erlaubnis medizinischer Cannabisproduzenten zur Produktion von Genusscannabis

„Unternehmen, die bereits eine Lizenz zum Anbau, zur Weiterverarbeitung oder zum Handel mit medizinischem Cannabis erteilt bekommen haben, sollen diese in einem vereinfachten Verfahren auch für Genussmittel-Cannabis anerkennen lassen können.“

Beibehaltung der GACP und GMP-Qualitätsstandards

„Für Genussmittel-Cannabis sollten die bestehenden und bewährten Qualitätsstandards angelegt werden, die bereits für den medizinischen Markt gelten.“

Betäubungsmittelstatus für Genusscannabis

„Cannabis und THC sollten künftig nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.“

Angemessene Werbung zulassen

„Innerhalb eines engen Rahmens darf für Genussmittel-Cannabis geworben werden. Warnhinweise sind sinnvoll, sollten jedoch ebenfalls verhältnismäßig bleiben.“

Bundesrechtliche Regelung

„Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel soll bundesrechtlich geregelt werden.“

Kein staatlicher Zwischenhandel

„Der Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken soll ohne staatlichen Zwischenhandel auf einem streng regulierten freien Markt erfolgen.“

Eigenanbau nur begrenzt zulassen

„Der Eigenanbau von Cannabis soll erlaubt sein, ersetzt jedoch nicht professionelle Produktion und Vertrieb durch eine funktionierende Cannabis-Wirtschaft.“

Angemessene Steuern

„Verbrauchssteuern auf Genussmittel-Cannabis sollen sich in einem fairen Rahmen bewegen.“

Verzicht auf THC Obergrenzen

„Es soll keine Obergrenze für den THC-Gehalt von Genussmittel-Cannabis geben.“

Offenheit gegenüber den Darreichungsformen

„Konsumenten sollen selbst entscheiden können, in welcher Darreichungsform sie Genussmittel-Cannabis erwerben.“

Derzeit plant die Bundesregierung, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken zu ermöglichen. Laut Bundesministerium für Gesundheit soll die Produktion ausschließlich in Deutschland erlaubt sein, d.h. die Ein- und Ausfuhr von Cannabisprodukten bleibt verboten. Produzenten werden bestimmte Anforderungen an Qualifikation, Zuverlässigkeit, Qualitätssicherung und Bonität zu erfüllen haben, welche im Gesetzentwurf näher festzulegen sind. Es wird Vorgaben zu Qualität und Reinheit, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen sowie Kontrollsystemen (Track and Trace) geben. Damit sollen auf dem deutschen Markt zukünftig nur qualitätsgeprüfte Cannabisprodukte aus einer streng regulierten Produktion erhältlich sein. Das begrüßen wir von DEMECAN! Denn es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Produktqualität und schützt gleichzeitig die Gesundheit der Konsument*innen. Es ist an der Zeit den illegalen Markt mit Produkten ohne jede Qualitätskontrolle zurückzudrängen.

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