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Regelungen des Arzneimittelgesetztes (KCanG / MedCanG)

Mit der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) am 27. März 2024 und den damit verbundenen Anpassungen im Betäubungsmittelgesetz hat sich der regulatorische Rahmen für den Umgang mit cannabishaltigen Arzneimitteln und Konsumcannabis signifikant verändert. Als Anbieter, der von DEMECAN vertriebene cannabishaltige Arzneimittel handhabt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch klare Vorgaben hinsichtlich der Information und Kommunikation über diese Produkte.

Unter Beachtung der neuen Gesetzgebung und im Einklang mit den Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), dürfen wir Ihnen als Anbieter jetzt begrenzte Informationen zu den Produkten, deren Wirkstoffe und Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Dabei ist streng darauf zu achten, dass alle bereitgestellten Informationen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und insbesondere nicht werblich ausgerichtet sind. Die Informationsvermittlung soll sachlich korrekt, transparent und im Sinne des Verbraucherschutzes erfolgen. Für umfangreichere Informationen über die spezifischen Wirkstoffe, deren therapeutische Einsatzmöglichkeiten sowie eine individuelle Beratung, bleibt der Kontakt zu einem behandelnden Arzt oder Apotheker unerlässlich. 

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