DEMECAN zur neuen Erstattungsregelung für medizinisches Cannabis

Dresden/Ebersbach, 30. Juli 2026

Seit dem 30. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Erstattung von medizinischem Cannabis durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Änderungen sind ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und bringen erhebliche Unsicherheiten für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenkassen mit sich.

Cannabisblüten sind künftig von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Bei standardisierten Cannabisextrakten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon ist grundsätzlich zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen.

DEMECAN sieht diese Änderungen kritisch.

Besonders dringend muss geklärt werden, was die neuen Regelungen für Patientinnen und Patienten bedeuten, die bereits erfolgreich mit medizinischem Cannabis behandelt werden. Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung für laufende und genehmigte Therapien. Betroffene brauchen deshalb schnell Rechtssicherheit und eine verlässliche Perspektive für die Fortführung ihrer Behandlung.

„Patientinnen und Patienten, die erfolgreich auf eine Therapie eingestellt sind, dürfen nicht aufgrund unklarer Vorgaben mit einer Unterbrechung ihrer Versorgung oder einem medizinisch nicht begründeten Wechsel konfrontiert werden. Therapieentscheidungen müssen sich weiterhin am individuellen medizinischen Bedarf orientieren“

sagt Moritz Bayer, Geschäftsführer von DEMECAN.

Cannabisblüten, standardisierte Extrakte und zugelassene Fertigarzneimittel sind medizinisch nicht pauschal austauschbar. Sie unterscheiden sich unter anderem in ihrer Darreichungsform, ihrem Wirkeintritt, ihrer Wirkdauer und ihrer Eignung für die jeweilige Behandlungssituation. Welche Therapie im Einzelfall geeignet ist, sollte deshalb weiterhin gemeinsam von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Patientinnen und Patienten entschieden werden.

Jetzt braucht es schnell klare und verlässliche Vorgaben für die medizinische Praxis. Bereits laufende Therapien müssen geschützt werden. Zudem muss eine individuell geeignete Behandlung möglich bleiben, wenn ein zugelassenes Fertigarzneimittel für die jeweilige Erkrankung oder Behandlungssituation medizinisch nicht geeignet ist.

Als Hersteller von Cannabisarzneimitteln wird DEMECAN die rechtliche und praktische Umsetzung der neuen Regelungen genau verfolgen und den Austausch mit Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, Apotheken, Krankenkassen und Politik fortsetzen. Wir setzen uns weiterhin für eine verlässliche, medizinisch sinnvolle und sozial gerechte Versorgung mit medizinischem Cannabis ein.

Über DEMECAN

DEMECAN ist ein unabhängiges deutsches Unternehmen, das die gesamte Wertschöpfungskette des medizinischen Cannabis abdeckt – vom Anbau über die pharmazeutische Herstellung bis zur Auslieferung an die Apotheken. DEMECAN (Deutsches Medizinal-Cannabis) wurde 2017 von dem Arzt Dr. Adrian Fischer, dem Anwalt Dr. Constantin von der Groeben und dem Ökonomen Dr. Cornelius Maurer gegründet, mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten einen qualitativ hochwertigen Zugang zu medizinischem Cannabis in "Made in Germany"-Qualität zu bieten. Als einziges unabhängiges deutsches Unternehmen erhielt DEMECAN im Mai 2019 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Zuschlag zum Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland. Seit 2024 hat DEMECAN als erstes deutsches Unternehmen eine Anbauerlaubnis für medizinisches Cannabis unter dem neuen Gesetz für medizinisches Cannabis (MedCanG) erhalten. Der Anbau und die Weiterverarbeitung erfolgen nach höchsten pharmazeutischen Standards in der Betriebsstätte nahe Dresden. Darüber hinaus importiert DEMECAN medizinisches Cannabis von Produzenten weltweit, um sein Sortiment zu erweitern und den hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden. Auch Labor- und Weiterverarbeitungsdienstleistungen rund um medizinisches Cannabis bietet das Unternehmen an.

DEMECAN ist Mitglied im Bundesverband der pharmazeutischen Cannabinoid-Unternehmen (BPC) und im Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW). Mit seinem Engagement für höchste Qualität und Sicherheit in der medizinischen Cannabisproduktion trägt DEMECAN dazu bei, die Patientenversorgung in Deutschland und Europa zu verbessern.

Weitere Informationen: www.demecan.de

Pressekontakt: Maria Peukert
Mail: press@demecan.de
Mobil: +49 151 42 45 18 15

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