DEMECAN informiert. Wissenswerte Informationen zum Kabinettsbeschluss.

Information zum Kabinetts­beschluss

zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

Stand: 9. Oktober 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen.
In verschiedenen Medien wurde bereits über mögliche Auswirkungen berichtet – teils mit dem Eindruck, neue Regelungen würden bereits gelten.
Das ist nicht der Fall.

 

Einordnung des aktuellen Stands

  • Der Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz.
  • Es handelt sich um den Regierungsentwurf, der als Nächstes in den Bundestag eingebracht wird.
  • Erst dort beginnt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren mit Beratungen in den Ausschüssen, einer öffentlichen Anhörung und mehreren Lesungen.
  • Nach derzeitigem Stand wird der Entwurf voraussichtlich im November oder Dezember 2025 in den Bundestag eingebracht.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

  • Januar / Februar 2026: Voraussichtlich finden in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages – insbesondere im Gesundheitsausschuss – Expertenanhörungen statt, bei denen Fachverbände, Ärzt:innen, Patient:innen und Unternehmen ihre Einschätzungen einbringen können.
  • März / April 2026: Anschließend folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag, erst danach kann das Gesetz beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet werden.

Nach aktueller Einschätzung ist daher nicht mit einer kurzfristigen Gesetzesänderung zu rechnen.

 

Was das für Sie bedeutet

Der derzeitige Entwurf enthält unter anderem Vorschläge zu:

  • einem möglichen Versandverbot von Medizinalcannabis durch Apotheken,
  • sowie Einschränkungen der Telemedizin auf ärztliche Kontakte mit persönlicher Interaktion.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen:

  • Diese Regelungen sind noch nicht beschlossen.
  • Wir gehen davon aus, dass sich im parlamentarischen Verfahren wesentliche Punkte – insbesondere das Versandverbot – noch ändern werden.

Nach unserer Einschätzung wird:

  • Telemedizin auch künftig eine wichtige Rolle spielen – vermutlich mit klareren ärztlichen Standards, aber nicht als reine Fragebogenlösung,
  • und ein Versandverbot von Apotheken nicht umgesetzt, sondern ggf. an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, um Missbrauch zu verhindern, ohne Patient:innen die Versorgung zu erschweren.

 

Ausblick

DEMECAN begleitet den Gesetzgebungsprozess aktiv und steht in engem Austausch mit Politik, Behörden und Fachverbänden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Patient:innen weiterhin sicher, wohnortnah und qualitätsgesichert mit Medizinalcannabis versorgt werden können – und dass Apotheken dabei verlässliche Partner bleiben.

Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und informieren Sie, sobald sich abzeichnet, welche Änderungen tatsächlich relevant werden.

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